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Impressumspflicht und Datenschutzerklärung

Ingo Updated von Ingo

Dieser Artikel weist auf geltende Informationspflichten im Internet hin und legt dir die eigenständige Nutzung und Einbindung deines Impressums sowie der Datenschutzerklärung deines Unternehmens dringend nahe, damit alle rechtlichen Anforderungen des Auftrittes deiner mit Sweap erstellten Webseiten und E-Mails eingehalten werden.

Bitte beachte, dass du für den Inhalt deiner mit Sweap erstellten E-Mails und Webseiten selbst verantwortlich bist. Sweap stellt dir professionelle Software zur Verfügung, doch für den Inhalt übernimmst du als Kunde die Haftung. 
HINWEIS: Mit dem Sweap Webseiten und E-Mail Builder ist die Einbindung deines Impressums sowie einer Datenschutzerklärung deines Unternehmens einfach und unkompliziert. Du kannst innerhalb des Footers jeweils eine Verlinkung einfügen. Wie, erfährst du hier. Bitte denke auch daran, Sweap in deiner Datenschutzerklärung mit aufzunehmen.

Die Impressumspflicht

Laut e.recht24.de unterliegen geschätzt 90% aller Webseiten und Blogs der Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) sowie § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV). Diese Impressumspflicht, auch genannt Anbieterkennzeichnung, soll dem Internetnutzer eine höchstmögliche Transparenz gewährleisten, denn damit werden Informationen über den Anbieter des Dienstes (also zum Beispiel der geöffneten Webseite) kommuniziert, welche es dem Internetnutzer vereinfachen, im Streitfall eine eventuelle Rechtsverfolgung gegen den Verantwortlichen einzuleiten. 

Einer Impressumspflicht unterliegen alle Telemedien, auch genannt Telemediendienste. Deshalb kann vereinfacht gesagt werden, dass lediglich rein private beziehungsweise rein familiäre Webseiten von der Impressumspflicht ausgeschlossen sein können. Aber auch hier gilt Vorsicht, denn sobald beispielsweise Werbebanner auf der Webseite erscheinen, kann auch da die Impressumspflicht gefordert werden, da die Seite dann nicht mehr als rein privat verstanden wird. 

Informationen, welche Angaben in deinem Impressum verpflichtend sind, findest du beispielsweise in diesem Artikel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Der Datenschutz

Die 2018 in Kraft getretene DSGVO zur rechtlich einwandfreien Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten ist mittlerweile jedem ein fester Begriff geworden. Weitere Informationen zur DSGVO und Sweap kannst du in diesem Artikel nachlesen.

Eine Datenschutzerklärung zeigt auf, in welcher Art und Weise persönliche Daten erhoben und verwaltet werden. Die verständliche, transparente und leicht zugängliche Erklärung zum Datenschutz wird in Art.12 ff.DSGVO verbindlich festgelegt.

Welche Informationen mitzuteilen sind, regelt Art. 13 DSGVO.

Informationen, was in einer Datenschutzerklärung enthalten sein sollte, kannst du in dem Artikel der IHK Wiesbaden nachlesen.

Literaturnachweis

Folgende Artikel dienten als Literaturgrundlage für diesen FAQ-Artikel und können als weiterführende Literatur genutzt werden: 

Wie haben wir uns geschlagen?

Verknüpfung von E-Mails und Webseiten

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